| Die Kommunbrauer in Neuhaus a.d. Pegnitz Für Nähere Informationen zur
Das Kommunbraurecht gibt es bei uns seit dem 16. Jahrhundert, da wurde allen Neuhauser Bürgern von Fürstbischof Weigand von Redwitz das kommunale Braurecht, das auch das Schankrecht beinhaltete, geschenkt. Seit dieser Zeit darf jeder Bier brauen und in seinem Haus ausschenken und verkaufen. Aus den ehemals 85 Bürgern mit Brauberechtigung, die aber nie alle ihr Recht ausübten, wurden inzwischen vier: drei Familien und die Kaiser-Bräu.
Gebraut wird im gemeinsamen Brauhaus.
Die Kommune ist weit über die Gemeindegrenzen hinweg als Ausflugsziel bekannt und verspricht jedem Besucher ein unvergessliches Erlebnis.
Auskunft über Öffnungszeiten und sonstige Informationen erhalten Sie bei den Kommunbrauern direkt unter:
09156 / 1425 Familie Reindl ("Hombauer") Geschäftsführung
09156 / 1676 Familie Benaburger ("Prunhuber")
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